Die Kosten einer Behandlung
in meiner Praxis

Behandlungskosten

  • Ersttermin mit Anamnese (90 Minuten)
    155 €

    Dies entspricht 103,33€ pro 60 Minuten.

    Bitte kommen Sie zum ersten Pohltherapie-Termin ca. 25 Minuten früher um die entsprechenden Aufnahmeformulare in aller Ruhe und stressfrei auszufüllen. Diese dienen als Grundlage für eine ausführliche Anamnese, Untersuchung sowie Besprechung bei Ihrem ersten Termin. Je nach Dauer der Anamnese werden beim Ersttermin auch schon erste Behandlungsschritte durchgeführt. Die Bezahlung erfolgt jeweils am Ende des jeweiligen Termins per EC-Karte oder in Bar. Sie erhalten eine Quittung. Bitte bringen Sie zu jedem Termin ein großes sauberes Handtuch oder eine Decke als Unterlage für die Behandlungsliege mit.​
  • Folgebehandlung (90 Minuten)
    155 €

    Dies entspricht 103,33€ pro 60 Minuten.

    Eine Folgebehandlung mit der Pohltherapie dauert jeweils 90 Minuten. Bei Bedarf und je nach Beschwerde-Problematik, sowie bei langen Anreisewegen, besteht die Möglichkeit auch eine Doppelstunde Pohltherapie zu buchen.
  • Foto-Verlaufsanalyse
    inklusive
    Auf Ihren Wunsch fertige ich vor oder nach einer Behandlung spezielle digitale Analysebilder vor einem speziellen Meßraster von Ihnen an, anhand denen man körperstatische Veränderungen gut sichtbar nachvollziehen kann. Die Fotos stelle ich Ihnen auf Wunsch als Datei zur Verfügung.
  • Podoskop-Verlaufsanalyse
    inklusive
    Mittels eines modernen Analyse-Podoskopes kann man die Belastung und Fehlbelastung der Körperstatik bildhaft anhand der Fußsohlen-Belastung sichtbar machen. Auch diese Analysetechnik bietet sich, wenn gewünscht, hervorragend zur Verlaufsanalyse an.
  • Andere Therapieverfahren
    inklusive
    Sofern von Ihnen erwünscht kombiniere ich in den meisten Behandlungen alle meine Therapieverfahren miteinander, individuell optimiert auf Ihr Beschwerdebild

Die zuvor genannten Preise enthalten keine Mwst.
Heilkundliche Tätigkeit ist nach §4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer  befreit

Wieviele Behandlungen benötigt man bei einer Pohltherapie® / FOI / Atlastherapie & Co ?

Die Anzahl der benötigten Behandlungen bei einer Pohltherapie® lässt sich leider vorab nicht seriös feststellen oder festlegen. Dies hängt enorm von der Art der Beschwerde ab. Und auch sehr stark davon, wie lange diese Beschwerde schon besteht.

Es kann jedoch mit sehr hoher Sicherheit gesagt werden, dass (bis auf extrem wenige und seltene Einzelfälle) eine einmalige Behandlung mittels Pohltherapie  definitiv nicht(!) ausreicht, sondern eine Therapie-Serie nötig ist. Insbesondere bei Beschwerden die sich seit mehreren Monaten oder gar Jahren hartnäckig halten, und bereits zahlreichen anderen Therapieversuchen „erfolgreich widerstanden“ haben.
Insbesondere in solchen Fällen wird vielmehr keine Einzelbehandlung, sondern eine Therapie-Serie von mehreren Behandlungsterminen, in möglichst konstantem Abstand von mindestens 7 bis maximal 14 Tagen, empfohlen.

Eine grobe Richtlinie, die häufig zutrifft:

„Umso länger eine Beschwerde bereits besteht, umso länger dauert in der Regel der Behandlungsweg.“

Meine Empfehlung: Nach den ersten 4-6 Behandlungseinheiten sollten Sie einen ersten Eindruck davon erhalten haben, ob und wie die Pohltherapie sich bei Ihnen auswirkt. Auf Basis dessen können Sie dann in aller Ruhe entscheiden in welchem Umfang Sie die Behandlung anschliessend weiterführen möchten.

Rechtlicher Pflichthinweis gemäß HWG: Die auf dieser Internetpräsenz genannten Therapieverfahren stellen keinerlei Heilversprechen o.ä. dar. Nicht jede Therapieform (z.B. die Pohltherapie) ist für jede Beschwerde geeignet und nicht jede Beschwerde spricht auf eine spezielle Therapieform (z.B. Pohltherapie) an. Jeder Mensch ist unterschiedlich und jeder Körper reagiert anders auf unterschiedliche Therapieformen. Die auf dieser Seite genannten Therapieverfahren sind derzeit wissenschaftlich und schulmedizinisch nicht erforscht, bewiesen oder anerkannt.

Übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten ?

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten grundsätzlich nicht.
Keine Kostenübernahme

Behandlung auf Rezept

Eine Behandlung auf Rezept
ist für Heilpraktiker grundsätzlich nicht möglich
Nicht möglich

Private Krankenkassen

Private Krankenkassen übernehmen in vielen Fällen die Kosten anteilig.

Bitte klären Sie vor Terminvereinbarung bei der Pohltherapie® unbedingt direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, ob diese Heilpraktiker-Rechnungen nach GebüH oder GOÄ übernimmt.
Möglicherweise (anteilige) Kostenübernahme

(Heilpraktiker)-Zusatzversicherungen, Beihilfe & Sonstige Versorgungskassen

Zusatzversicherungen oder sonstige Kostenträger (z.B. Beihilfe) übernehmen in vielen Fällen die Kosten anteilig.

Bitte klären Sie vor Terminvereinbarung bei der Pohltherapie® unbedingt direkt mit Ihrer Versicherung ab, ob diese Heilpraktiker-Rechnungen nach GebüH oder GOÄ übernimmt.
Möglicherweise (anteilige) Kostenübernahme

Mein Tipp

Für viele Patienten besteht die Möglichkeit, vor Therapiebeginn, eine günstige Heilpraktiker-Zusatzversicherung (Erstattung nach GebüH) abzuschliessen.

Diese übernimmt dann in vielen Fällen einen Teil der Pohltherapie.

Achten Sie jedoch darauf, dass die Versicherung nach dem Gebührenverzeichnis GebüH und Höchstsatz erstattet, und lassen Sie sich vor Abschluss von einem Versicherungsprofi gut beraten.

Sonstige Infos zu Behandlungsterminen

Rechtzeitige Absage von Terminen

Diese Praxis ist eine reine Bestellpraxis. D.h. der Termin ist ausschliesslich für Sie reserviert.

Deshalb muss ich leider für Termine die nicht mindestens 48h vor Terminbeginn abgesagt werden 50% des Behandlungspreises in Rechnung stellen. Eine Absage die später als 24h vor Terminbeginn erfolgt muss ich leider mit 100% des Behandlungspreises in Rechnung stellen –  es sei denn der Termin kann kurzfristig noch anderweitig vergeben werden.